Die Landesregierung Niedersachsens hat für diese Legislaturperiode angekündigt, einen weiteren gesetzlichen Feiertag einzuführen. Wir, der Landesbezirksfrauenrat Niedersachsen-Bremen der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, fordern Sie dazu auf, den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen zu machen.
Begründung
Es gibt noch viel zu tun!
Geschlechtsspezifische Missstände wie Entgeltungerechtigkeiten, Altersarmut, veraltete Rollenbilder und Gewalterfahrungen sind auch in unserer Gesellschaft immer noch an der Tagesordnung.
Laut Statistischem Bundesamt verdienen Frauen in Deutschland im Durchschnitt 18% weniger als ihre männlichen Kollegen (Gender Pay Gap)i. Zudem zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass Frauen deutlich seltener Führungspositionen innehaben als Männer. Viele Frauen müssen unfreiwillig in Teilzeit arbeiten.
Zusätzlich zur Lohnarbeit tragen Frauen den Großteil der Care-Arbeit, sowie den sogenannten mental load – die mit der Organisation der unbezahlten Sorgearbeit einhergehenden Belastungen. Und nach dem Erwerbsleben setzt sich die so begonnene Ungleichheit fort. Frauen in Deutschland beziehen im Durchschnitt um knapp 60 % geringere eigene Alterssicherungseinkommen als Männer (Gender Pension Gap).ii
Doch auch jenseits des Arbeitslebens sind viele Frauen aufgrund ihres Geschlechts immer noch Benachteiligung und sogar körperlichen Angriffen ausgesetzt. Im Jahr 2022 waren über 70% der Betroffenen häuslicher Gewalt Frauen. Im gleichen Jahr wurden 454 weibliche Personen Opfer von Tötungsdelikten, 181 davon starben. Doch das ist nur die Spitze des Eisberges. Die offiziellen Statistiken sprechen von mehreren zehntausenden Betroffenen von Gewalttaten wie Körperverletzung, Bedrohung, Stalking und Nötigung und mehreren tausenden Freiheitsberaubungen an Frauen. Und auch wenn diese Zahlen schon erschreckend genug sind – das Dunkelfeld ist allen Schätzungen nach um ein Vielfaches größer als die zur Anzeige gebrachten und damit vermerkten Fälle.
Es ist an der Zeit, diese Ungerechtigkeiten wieder stärker in den gesellschaftlichen Fokus zu stellen und zu bekämpfen!
Der internationale Frauentag wurde 1933 von den Nationalsozialisten abgeschafft und erst in den 60er Jahren in der damaligen BRD wiederbelebt. In der DDR war er bereits ein Feiertag. Heute ist er ein Feiertag in 26 Staaten weltweit und im Bundesland Berlin sowie seit 2023 auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wir in Niedersachsen müssen dabei sein – weil wir den Frauen unseren Respekt und unsere Anerkennung schulden!
Ein Feiertag würdigt die von unseren Vorgängerinnen erkämpften Rechte. Auch heute selbstverständlich Erscheinendes wie das Frauenwahlrecht und das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl mussten erst von Frauen erkämpft werden! Die Textilarbeiterinnen in den Fabriken des beginnenden 20. Jahrhunderts erhielten damals für die gleiche Arbeit nur einen Bruchteil dessen, was ihre männlichen Kollegen bekamen. Deshalb lautete eine ihrer zentralen Forderungen schon in den Anfängen des Internationalen Frauentages „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“.
Diese Forderung ist auch heute noch erschreckend aktuell! Der Gender Pay Gap hat sich bundesweit das vierte Jahr in Folge nicht verringert. Frauen leisten weiterhin einen überdurchschnittlich hohen Anteil an unbezahlter Sorgearbeit und bezahlen für all diese Unterschiede noch mit einem deutlich niedrigeren eigenständigen Alterseinkommen.
Ein gesetzlicher Feiertag am 8. März würdigt das Erkämpfte und weist auch auf das noch nicht Erreichte und die bestehenden patriarchalen Strukturen hin. Geschlechtergerechtigkeit ist eine entscheidende Säule der Demokratie und betrifft damit nicht nur Frauen, sondern uns alle. Geschlechtergerechtigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel.
In diesem Sinne: Es gibt noch viel zu tun – packen wir es gemeinsam an!
Für einen gesetzlichen Feiertag am internationalen Frauentag!
Frauenrechte sind Menschenrechte!