Beamtinnen und Beamte

Besoldungserhöhung kommt

kurz und bündig (09/2019) für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen und Bremen
26.06.2019


Nicht in allen Punkten zufriedenstellend!

Am 18.06. hat der Niedersächsische Landtag das Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 mit breiter Mehrheit beschlossen.

  • 01.03.2019 +3,16%, mind. jedoch um 100 Euro
  • 01.03.2020 +3,2%
  • 01.03.2021 +1,4%

Anwärtergrundbeträge 1. März 2019 und 1. März 2020 jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro.

Wir begrüßen, dass im ersten Jahr mit der Erhöhung eine inhaltsgleiche Umsetzung der Tarifeinigung im Länderbereich (TV-L) erfolgt. Vor allem die soziale Komponente, mit dem Mindestbetrag, für deren Übernahme sich der ver.di Vertreter in der Anhörung des Nds. Landtages zum Besoldungsgesetz am 29.05.2019 energisch eingesetzt hat, ist im bundesweiten Vergleich sehr positiv. Dieser Mindestbetrag ist vor allem für viele Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug und bei der Feuerwehr von Bedeutung. Eine soziale Komponente im 2. und 3. Jahr erfolgt - anders als im Tarifbereich - leider nur indirekt durch die Fortschreibung der Steigerungsbeträge der 1. Rate.

Die um zwei Monate verzögerten Anpassung - erst zum 01.03.2019 - haben wir an verschiedenen Stellen immer wieder kritisiert, da diese zu einer zeitlichen Abkoppelung vom Tarifbereich um zwei Monate führt.

Wir sind jetzt aber erst einmal gespannt, mit welchen Vorschlägen die Landesregierung endlich Taten und Beschlüsse zum Wiedereinstieg des Weihnachtsgeldes in ihrer Klausur am 30.06. in Hannover treffen wird.

Mit kollegialen Grüßen
Matthias Hoffmann