Speditionen und Logistik Niedersachsen

Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte

ver.di-Tarifpartei Speditionen und Logistik Niedersachsen sieht sich als Tarifvorreiter bestätigt
12.12.2024
Uns gibt es nur mit Tarifvertrag

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitkräfte und freuen uns, diese Regelung mit Weitsicht schon in 2020 in unserem Flächentarifvertrag Speditionen und Logistik in Niedersachsen verankert zu haben“, sagt der Tarifverhandlungsführer Thomas Warner. „Seit 2020 besteht der Rechtsanspruch für Teilzeit*kolleginnen in Niedersachsen, die Überstundenzuschlag in Höhe von 25% sind gerade auch in einer Teilzeitbeschäftigung in Zeiten des Kräftemangels wichtig“ so Warner weiter.

Das BAG hat in einer vielbeachteten Entscheidung (5. Dezember 2024) geurteilt, dass Teilzeitkräfte denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge haben wie Vollzeitkräfte – mit Geltung ab der ersten Stunde.

Konkret ging es um eine teilzeitbeschäftigte Pflegekraft, der trotz eines erheblichen Überstundensaldos mit Verweis auf den Haustarifvertrag entsprechende Zuschläge verwehrt wurden. Im Haustarifvertrag war ein Zuschlag erst bei Überschreitung der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten vorgesehen. Dagegen und gegen die damit einhergehende Diskriminierung als Frau hatte die Betroffene geklagt.

Auch damit konnte sich die Betroffene durchsetzen: Das BAG hat bei Fehlen sachlicher Gründe die Zuschlagsregelung auch als einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewertet.

ver.di-Vize Kocsis: „Die angegriffenen Regelungen werden als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz betrachtet. Da Teilzeittätigkeiten weit überwiegend von Frauen ausgeübt werden, setzt das Urteil auch im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen Maßstäbe. Damit werden die Rechte von Frauen im Arbeitsalltag entscheidend gestärkt.“