Zara Oldenburg

Schließung der Filiale muss sozial gerecht durchgeführt, Verstöße gegen den Datenschutz und die Mitbestimmung müssen lückenlos aufgeklärt werden

Forderung des Zara-Betriebsrat in Oldenburg
05.04.2024
Forderung des Zara-Betriebsrat in Oldenburg

Der Betriebsrat des Modegeschäfts Zara in Oldenburg kritisiert gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di das Vorgehen des Konzerns bei der Schließung der Filiale in der Lange Straße. Zudem werfen die Arbeitnehmervertreter*innen dem Konzern Verstöße gegen den Datenschutz und gegen die betriebliche Mitbestimmung vor. „Die Schließung der Zara-Filiale in Oldenburg muss sozial verträglich durchgeführt werden. Vorher muss der Konzern zur lückenlosen Aufklärung der Datenschutzverstöße und der Verstöße gegen die betriebliche Mitbestimmung beitragen“, sagt ver.di-Sekretär André Belger.

Nach Ansicht der Gewerkschaft und des Zara-Betriebsrats war die Oldenburger Filiale für die Beschäftigten mehr als nur ein Arbeitsplatz. Viele Mitarbeitende haben ihre Karriere bei Zara in Oldenburg begonnen. Die Schließung trifft treue Mitarbeitende unverhältnismäßig hart, die sich über die Jahre hinweg der Marke verschrieben haben und nun ohne ausreichende Unterstützung einen neuen Anfang finden müssen. Die Aufforderung, entweder einen Umzug nach Bremen in Kauf zu nehmen oder ihren Arbeitsplatz, ohne die Zahlung einer Abfindung zu verlieren, ist aus Sicht der Gewerkschaft nicht hinnehmbar.

Die Aufräumarbeiten der Oldenburger Filiale haben auch eine schockierende Missachtung des Datenschutzes zutage gefördert. Es wurden gespeicherte Aufnahmen bis zurück zum Oktober 2023 gefunden. Vorgesehen ist eigentlich, dass die Aufnahmen nach 72 Stunden gelöscht werden. Diese Verletzung der Privatsphäre ist nicht nur rechtlich bedenklich, sondern zeugt von einem erschreckenden Mangel an Respekt vor der Würde und den Rechten der Angestellten.

Darüber hinaus blockiert Zara auch die betriebliche Mitbestimmung in der Oldenburger Filiale. Im Zentrum der Auseinandersetzungen steht der Wunsch des Betriebsrats, eine Einigungsstelle zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten einzurichten – ein Grundrecht, das im Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt. ZARAs Widerstand, insbesondere die Ablehnung der vom Betriebsrat vorgeschlagenen Richter*innen, die alle schon diverse Einigungsstellen bei ZARA erfolgreich geleitet haben, wirft Fragen nach dem Willen zur fairen Verhandlung auf. Diese Blockadehaltung steht, aus Sicht des Betriebsrats, im direkten Widerspruch zu den Prinzipien der Mitbestimmung und des Dialogs.

Betriebsrat und Gewerkschaft fordern Zara auf, im Zusammenhang mit der bevorstehenden Schließung der Filiale mit Offenheit, Respekt und im Geiste der Kooperation zu agieren. „Es ist Zeit, den Dialog mit dem Betriebsrat zu suchen, Datenschutzverletzungen ernst zu nehmen und zu korrigieren sowie die Schließung der Filiale mit dem nötigen Respekt vor den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen“, sagt André Belger.