Seit 1. Juli 2020 ersetzen Notfallkrankenwagen (NKTW) im Bereich der Großleitstelle Oldenburger Land Rettungswagen und Mehrzweckfahrzeuge. Entgegen gesetzlicher Vorschriften fehlen in großen Teilen Beschlüsse der beteiligten Kommunen zur Bedarfsplanänderung im Rettungsdienst. Beschäftigte und deren Interessenvertretungen wurden kaum beteiligt. Die bisherige Praxis bestätigt die Befürchtung starker Qualitätseinbußen in der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung.
Seit geraumer Zeit existiert ein gemeinsamer Forschungsauftrag von den Gebietskörperschaften der Großleitstelle Oldenburg sowie den Verbänden der Krankenkassen. Die Universität Maastricht ist beauftragt, den Bedarf für den Rettungsdienst im Einzugsbereich der Großleitstelle Oldenburg zu planen, welche die Städte Oldenburg und Delmenhorst und die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Wesermarsch versorgt.
Neu ist nun die Einführung des NKTW. Dieser hat zu großen Teilen Rettungs- und Mehrzweckwagen ersetzt und wird künftig statt mit einem*r Notfallsanitäter*in und einem*r Rettungssanitäter*in nur noch mit zwei Rettungssanitäter*innen besetzt sein. Im Gegensatz zu den Notfallsanitäter*innen haben sie keine dreijährige, sondern nur eine unzureichende dreimonatige Ausbildung. Die Abmessungen und die Ausstattungsmerkmale der NKTW sind zudem geringer, als die eines herkömmlichen Rettungswagens. Lediglich im Landkreis Wesermarsch wurde kein Rettungswagen für dieses Konzept abgezogen.
Die neuen NKTW sollen alle nicht lebensbedrohlichen Notfälle bedienen. Die Fachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems der Gewerkschaft Vereinte Dienstleistung (ver.di) hat begründeten Verdacht, dass mit den, mit nur dreimonatig ausgebildeten Rettungssanitäter*innen besetzten NKTW nicht immer fachgerecht vor Ort Hilfe geleistet werden kann. In einem von mehreren Betriebliche Interessenvertretungen unterstützten Papier fordern sie die Gebietskörperschaften, die Verwaltungen, die Kostenträger und die Geschäftsleitungen der Rettungsdienste auf, zurück zu einer Notfallversorgung mit hohem Standard zu kommen.
Wir begrüßen, dass die Strukturen der Rettungsdienste seit geraumer Zeit überprüft und angepasst werden. Eine deutliche Qualitätssteigerung konnte so mit der Einführung des Berufs der Notfallsanitäter*in 2014 erreicht werden. „Bezogen auf die Versorgungsqualität ist das nun aber zum Teil ein Rückfall in die siebziger und achtziger Jahre“, so Uwe Heiderich-Willmer, Betriebsratsvorsitzender des Rettungsdiensts Ammerland und Mitinitiator des Forderungspapiers.
Obendrein wurden viele Betrieblichen Interessenvertretungen, wie Betriebs- bzw. Personalräte und Mitarbeiter*innenvertretungen, nicht ausreichend eingebunden. „Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Wir haben erst von der Einführung des Systems erfahren, als wir aufgrund eines Zeitungsartikel aktiv nachgefragt haben. Mitbestimmung geht anders,“ moniert Oliver Hölters, Vorsitzender der Mitarbeitervertretung der Malteser im Bezirk Oldenburg.
Bisher wurde jede*r Notfallpatient*in von einer Fachkraft begutachtet, wir meinen das sollte auch so bleiben. Die neue Regelung sei ein Unding, so Oliver Barth, Betreuungssekretär der Gewerkschaft Vereinte Dienstleistung (ver.di): „Jede*r Notfallpatient*in hat den Anspruch, so zeitnah wie möglich von einer Fachkraft behandelt zu werden.“
Kolleg*innen aus allen betroffenen Landkreisen berichten immer wieder davon, dass es zu gefährlichen Zeitverzögerungen kommt. Wenn ein NKTW mit einer geplanten Eintreffzeit von 30 Minuten ohne Blaulicht zu einem Notfall geschickt wird, der sich im Nachhinein als dringlich herausstellt (Herzinfarkt, Schlaganfall, etc.), ist wertvolle Zeit bereits im Vorfeld verschenkt worden. Nachalarmierungen verzögern weiter. Ein*e Herzinfarktpatient*in sollte aber beispielsweise innerhalb einer Stunde im Herzkatheterlabor liegen, denn spätestens nach einer Stunde gibt es nicht wieder gut zu machende Schäden am Herzmuskel. Auch das Rettungspersonal gerät in unnötige belastende Situationen.
Die bisherige Erfahrung zeige zudem, so der Sprecher der ver.di-Fachgruppe Rettungsdienst Heiderich-Willmer, dass das neue System auch kein Geld spare, weswegen es unter anderem zum Einsatz kommen soll. Statt kürzere Wege werden viele unsinnige Dispositionen vorgenommen: „Es kommt schon einmal vor, dass ein Notfallkrankenwagen aus Rastede nachts einen Entlassungstransport aus dem Krankenhaus Delmenhorst innerhalb der Stadt Delmenhorst ausführt,“ erläutert Heiderich-Willmer. Aus dem Landkreis Cloppenburg wird beispielsweise von einem Transport von der Rettungswache Barßel aus berichtet, bei dem die Kollegen ins 45 km entfernte Krankenhaus Cloppenburg zu einer Entlassung mit Covid-19 alarmiert wurden, die ins ca. 18 km (von Cloppenburg) entfernte Essen (kurz vor Quakenbrück) führte. Am Ende hatten die Kollegen 130 Kilometer mehr auf dem Tacho.
„Der eigentliche Skandal ist dabei“, so der Ammerländer Kreistagsabgeordneter Stefan Töpfel, der selbst auch Rettungssanitäter ist, „dass die Stadt- und Kreisräte dem bereits seit 01.07.2020 praktiziertem Konzept bisher nur in wenigen Fällen zugestimmt haben. Das widerspricht unseren demokratischen Regeln.“ Und selbst dort, wie z.B. im Landkreis Wesermarsch, wo sie bereits zugestimmt haben, nehmen die kommunalen Gebietskörperschaften eine Qualitätsverminderung in der Notfallversorgung der Bürger*innen in Kauf, obwohl nicht sie, sondern die Kostenträger, also die Krankenkassen, den Rettungsdienst finanzieren. Der Anteil des Rettungsdienstes und Krankentransport betrug laut Statistischem Bundesamt 2018 der BRD bei einem Gesamtvolumen von 390 Milliarden. Euro für Ausgaben des Gesundheitswesens, 8 Milliarden Euro, das sind 2%. Die Einsparungen die hier möglich wären, resümiert Heiderich-Willmer, stehen in keinem Verhältnis zum Qualitätsverlust.