Durch das neue „Bürgergeld“ wird das bisherige Arbeitslosengeld II (Alg II) und das Sozialgeld abgelöst und in zwei Stufen in 2023 eingeführt.
Die Bundesregierung behauptet, dass die staatliche Grundsicherung für Erwerbsfähige so „bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter“ werde. Menschen, die Bürgergeld beanspruchen könnten, würden nun „besser qualifiziert und damit in dauerhafte Jobs vermittelt“, zudem werde die Berechnung der Regelsätze „auf eine neue Grundlage gestellt“. Doch die Betroffenen jubeln nicht. Mit guten Gründen. Diese „guten“ Gründe wurden durch Ulrich Rückin in Osnabrück und Guido Grüner in Oldenburg mit Unterstützung von Heinrich Funke und Heinz-Georg von Wensiersky, ausführlich dargelegt.
Fazit: Trotz einiger Verbesserungen bleibt das neue „Bürgergeld“ nur ein verändertes „Hartz IV“.